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   BPatG, 10.07.2001 - 27 W (pat) 104/99   

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https://dejure.org/2001,23481
BPatG, 10.07.2001 - 27 W (pat) 104/99 (https://dejure.org/2001,23481)
BPatG, Entscheidung vom 10.07.2001 - 27 W (pat) 104/99 (https://dejure.org/2001,23481)
BPatG, Entscheidung vom 10. Juli 2001 - 27 W (pat) 104/99 (https://dejure.org/2001,23481)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 11.05.2000 - I ZB 22/98

    RATIONAL SOFTWARE CORPORATION; Betrachtung einer aus einer Wortfolge bestehenden

    Auszug aus BPatG, 10.07.2001 - 27 W (pat) 104/99
    Unterscheidungskraft im Sinne dieser Vorschrift ist die einer Marke innewohnende (konkrete) Eignung, vom Verkehr als Unterscheidungsmittel für die angemeldeten Waren eines Unternehmens gegenüber solchen anderer Unternehmen aufgefaßt zu werden, wobei von einem großzügigen Maßstab auszugehen ist, so daß jede auch noch so geringe Unterscheidungskraft ausreicht, um das Schutzhindernis zu überwinden (st Rspr, vgl BGH, GRUR 1995, 408 [409] ­ PROTECH; zuletzt BGH, GRUR 2001, 162 [163] mwN ­ RATIONAL SOFTWARE CORPORATION).
  • BGH, 15.07.1999 - I ZB 16/97

    YES; Unterscheidungskraft einer Marke

    Auszug aus BPatG, 10.07.2001 - 27 W (pat) 104/99
    Kann einer Wortmarke kein für die fraglichen Waren im Vordergrund stehender beschreibender Begriffsinhalt zugeordnet werden kann und handelt es sich auch sonst nicht um ein gebräuchliches Wort der deutschen Sprache, das vom Verkehr - etwa auch wegen einer entsprechenden Verwendung in der Werbung - stets nur als solches und nicht als Unterscheidungsmittel verstanden wird, so gibt es keinen tatsächlichen Anhalt dafür, daß ihr die vorerwähnte Unterscheidungseignung und damit jegliche Unterscheidungskraft fehlt (vgl BGH, GRUR 1999, 1089 [1091] YES; BGH, WRP 2000, 298 [299] - Radio von hier; BGH, WRP 2000, 300 [301] Partner with the best; BGH, aaO - RATIONAL SOFTWARE CORPORATION).
  • BGH, 08.12.1999 - I ZB 2/97

    Radio von hier

    Auszug aus BPatG, 10.07.2001 - 27 W (pat) 104/99
    Kann einer Wortmarke kein für die fraglichen Waren im Vordergrund stehender beschreibender Begriffsinhalt zugeordnet werden kann und handelt es sich auch sonst nicht um ein gebräuchliches Wort der deutschen Sprache, das vom Verkehr - etwa auch wegen einer entsprechenden Verwendung in der Werbung - stets nur als solches und nicht als Unterscheidungsmittel verstanden wird, so gibt es keinen tatsächlichen Anhalt dafür, daß ihr die vorerwähnte Unterscheidungseignung und damit jegliche Unterscheidungskraft fehlt (vgl BGH, GRUR 1999, 1089 [1091] YES; BGH, WRP 2000, 298 [299] - Radio von hier; BGH, WRP 2000, 300 [301] Partner with the best; BGH, aaO - RATIONAL SOFTWARE CORPORATION).
  • BGH, 19.01.1995 - I ZB 20/92

    "PROTECH"; Unterscheidungskraft einer aus zwei Abkürzungen zusammengesetzten

    Auszug aus BPatG, 10.07.2001 - 27 W (pat) 104/99
    Unterscheidungskraft im Sinne dieser Vorschrift ist die einer Marke innewohnende (konkrete) Eignung, vom Verkehr als Unterscheidungsmittel für die angemeldeten Waren eines Unternehmens gegenüber solchen anderer Unternehmen aufgefaßt zu werden, wobei von einem großzügigen Maßstab auszugehen ist, so daß jede auch noch so geringe Unterscheidungskraft ausreicht, um das Schutzhindernis zu überwinden (st Rspr, vgl BGH, GRUR 1995, 408 [409] ­ PROTECH; zuletzt BGH, GRUR 2001, 162 [163] mwN ­ RATIONAL SOFTWARE CORPORATION).
  • BGH, 08.12.1999 - I ZB 21/97

    Partner with the Best

    Auszug aus BPatG, 10.07.2001 - 27 W (pat) 104/99
    Kann einer Wortmarke kein für die fraglichen Waren im Vordergrund stehender beschreibender Begriffsinhalt zugeordnet werden kann und handelt es sich auch sonst nicht um ein gebräuchliches Wort der deutschen Sprache, das vom Verkehr - etwa auch wegen einer entsprechenden Verwendung in der Werbung - stets nur als solches und nicht als Unterscheidungsmittel verstanden wird, so gibt es keinen tatsächlichen Anhalt dafür, daß ihr die vorerwähnte Unterscheidungseignung und damit jegliche Unterscheidungskraft fehlt (vgl BGH, GRUR 1999, 1089 [1091] YES; BGH, WRP 2000, 298 [299] - Radio von hier; BGH, WRP 2000, 300 [301] Partner with the best; BGH, aaO - RATIONAL SOFTWARE CORPORATION).
  • BGH, 03.06.1977 - I ZB 8/76

    Voraussetzungen für die Prüfung eines Warenzeicheneintragungsverfahren -

    Auszug aus BPatG, 10.07.2001 - 27 W (pat) 104/99
    Insofern gelten für die Prüfung der Unterscheidungskraft ähnliche Grundsätze wie - worauf die Anmelderinnen zutreffend hingewiesen haben - bei der Prüfung des Freihaltebedürfnisses, bei welcher der Beurteilung des beschreibenden Charakters einer Marke nur die konkret angemeldeten Waren zugrunde gelegt werden dürfen, so daß ein Freihaltebedürfnis entfällt, wenn die Bezeichnung nicht für die angemeldeten, sondern nur für mit diesen ähnliche Waren und Dienstleistungen eine beschreibende Angabe darstellt (st Rspr seit BGH GRUR 1977, 717 ­ Cokies; vgl die Nachweise bei Althammer/Ströbele, aaO, § 8 Rn 71 [Fn 220]); in einem solchen Fall kann der Eintragung allenfalls der Gesichtspunkt der Täuschungsgefahr nach MarkenG § 8 Abs. 2 Nr. 4, nicht aber ein Freihaltebedürfnis entgegenstehen (vgl BPatGE 39, 1, 5 - PGI).
  • BPatG, 17.11.2005 - 25 W (pat) 17/05
    Der Verkehr wird aber bei entsprechender Kennzeichnung der Ware bzw Dienstleistung der Annahme unterliegen, dass die betreffenden Waren oder Dienstleistungen das entsprechende Merkmal aufweisen, selbst wenn dies tatsächlich nicht der Fall ist (vgl PAVIS PROMA, BPatG 27 W (pat) 104/99 - Flipper; BPatG 27 W (pat) 116/01 - Scooter).
  • BPatG, 27.05.2003 - 27 W (pat) 47/03
    Auch wenn die von der Anmelderin vorgenommene Einschränkung des Waren- und Dienstleistungsverzeichnisses durch die aufgenommenen Disclaimer einen möglichen beschreibenden Inhalt der im Waren- und Dienstleistungsverzeichnis weiter enthaltenen Oberbegriffe nicht zu beseitigen vermag (vgl BPatGE 30, 196 - Orthotech; 27 W (pat) 104/99 - Flipper, veröffentlicht auf der PAVIS CD-ROM), bestehen nach dem vorstehend Gesagten keine Anhaltspunkte dafür, dass die Anmeldemarke mögliche Merkmale der beanspruchten Waren und Dienstleistungen beschreibt.
  • BPatG, 07.05.2002 - 27 W (pat) 116/01
    Ein solcher Disclaimer führt mithin nicht dazu, daß die Anmeldemarke nur für solche im Warenverzeichnis aufgeführte Waren beansprucht wird, die sich von denjenigen, für welche sie beschreibend ist, unterscheiden (vgl BPatGE 30, 196, 200 - Orthotech; 27 W (pat) 104/99 - Flipper, veröffentlicht auf der PAVIS CD-ROM).
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